Ihr Ansprechpartner

im Arbeitsrecht und Sozialrecht

Ralf Bergert

Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Sozialrecht Spezialist mit Kompetenz und langjähriger Erfahrung im Arbeits- und Sozialrecht. Rechtsanwalt seit 1996 Prokurist

Mitgliedschaften:

Deutschen AnwaltVerein e.V. (DAV) und dessen Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht, Vorstandsmitglied des Oberlausitzer AnwaltVerein e.V. Vorstandsmitglied des Naturschutz-Tierpark Görlitz e. V.

Schwerpunkte der Tätigkeit:

Arbeitsrecht (sowohl Individualarbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Betriebsverfassungsrecht als auch Tarifrecht) Sozialrecht Zivilrecht

Spezialwissen, langjährige Erfahrung

und ständige Fortbildungen

Rechtsanwalt

Bergert

verfügt

über

umfassende

Kenntnisse

im

Arbeits-

und

Sozialrecht,

die

er

im

Zuge

einer jahrelangen praktischen Tätigkeit auf diesen Gebieten erwarb.

Rechtsanwalt Ralf Bergert ist zudem Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht. Die Titel wurden ihm von der Rechtsanwaltskammer Sachsen aufgrund der nachgewiesenen vertieften Kenntnisse des Arbeitsrechts und Sozialrechts und einer jahrelangen praktischen Tätigkeit auf diesen Gebieten verliehen.

Fachanwälte müssen sich jährlich mindestens 15 Stunden fachbezogen fortbilden.

mehr …

DIE KUNST, RECHT ZU BEHALTEN

AKTUELLES

Der Landkreis Görlitz nimmt immer wieder Befristungen von Arbeitsverträgen vor. Am 12.04.18 hat das Arbeitsgericht Bautzen in einer von uns erstritten Entscheidung des Arbeitsgerichts Bautzen das Arbeitsverhältnis einer Mitarbeiterin entfristet. mehr... Viele Arbeitsverträge enthalten zu Lasten der Arbeitnehmer lange Kündigungsfristen. Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr entschieden, dass die Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfristen unangemessen sein kann (BAG v. 26.10.17, 6 AZR 158/16) mehr...

Was Sie beachten

sollten

Im Arbeitsrecht gibt es zahlreiche Stolperfallen und Fristen mehr...

Letzte Nachricht

Änderung der Rechtssprechung zum Verfall des Urlaubs am Jahresende bzw. zu Ende März: Nach einer neuen Entscheidung des EuGH verfällt der Urlaub nicht mehr, wenn der Arbeitgeber in diesem Zeitraum keinen Urlaub angewiesen hatte (EuGH. Urt. v. 06.11.2018, Az. C- 619/16 und C-684/16). Fragen Sie uns. Wir vertreten Sie gern. eMail an uns
© Rechtsanwalt Ralf Bergert, Elisabethstr. 33, 02826 Görlitz, anwalt@bergert.info DATENSCHUTZ IMPRESSUM

B E R G E R T

R e c h t s a n w a l t s g e s e l l s chaft mbH

R E C H T S A N W Ä L T E U N D F A C H A N W Ä L T E

Elisabethstraße 33 - 02826 Görlitz

Tel. 03581 41 34 52 eMail anwalt@bergert.info Fax: 03581 41 34 55 Internet www.bergert.info Parkmöglichkeiten vor dem Haus, Wir beraten Sie gern auch per Video über Microsoft Teams. Fragen Sie uns!

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Sozialrecht

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Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Sozialrecht Spezialist mit Kompetenz und langjähriger Erfahrung im Arbeits- und Sozialrecht. Rechtsanwalt seit 1996 Prokurist

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Spezialwissen, langjährige

Erfahrung

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verfügt

über

umfassende

Kenntnisse

im

Arbeits-

und

Sozialrecht,

die

er

im

Zuge

einer

jahrelangen

praktischen

Tätigkeit

auf

diesen

Gebieten erwarb.

Rechtsanwalt Ralf Bergert ist zudem Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht. Die Titel wurden ihm von der Rechtsanwaltskammer Sachsen aufgrund der nachgewiesenen vertieften Kenntnisse des Arbeitsrechts und Sozialrechts und einer jahrelangen praktischen Tätigkeit auf diesen Gebieten verliehen.

Fachanwälte müssen sich jährlich mindestens 15

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Die KUNST,  RECHT  zu behalten
Aktuelles Landkreis Görlitz und unwirksame Befristungen des Arbeitsvertrages mehr... BAG entscheidet zu unzulässigen Fristen zur Kündigungn in Arbeitsverträgen (BAG v. 26.10.17, 6 AZR 158/16) mehr...

Was Sie

beachten

sollten

Im Arbeitsrecht gibt es zahlreiche Stolperfallen und Fristen mehr...

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Rechtssprechungs- änderung zum Verfall des Urlaubs am 31.12. / 31.03.: Nach einer neuen Entscheidung des EuGH verfällt der Urlaub nicht mehr, wenn der Arbeitgeber in diesem Zeitraum keinen Urlaub angewiesen hatte (EuGH. Urt. v. 06.11.2018, C-619/16 und C-684/16). Fragen Sie uns. Wir vertreten Sie gern. eMail an uns
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