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Rechtsanwalt Einvernehmliche Scheidung Görlitz

Dienstleistung im Familienrecht

Benötigen Sie eine schnelle und unkomplizierte Auflösung Ihrer Ehe?

Falls Sie und Ihr Partner sich bereits auf eine Scheidung geeinigt haben, ohne dass es zu Streitigkeiten kommt, und Sie die Scheidung einfach und schnell hinter sich bringen möchten, handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung oder auch eine Scheidung auf gemeinsames Begehren. In diesem Fall möchten beide Ehepartner die Ehe auflösen. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass eine allgemeine Einigung über die Entscheidung zur Scheidung besteht, da wesentliche Scheidungsfolgen vor der eigentlichen Scheidung geregelt werden müssen. Dennoch bietet die einvernehmliche Scheidung zahlreiche Vorteile. Sie ist kostengünstiger und weniger zeitintensiv im Vergleich zu einer streitigen Scheidung oder einer Härtefallscheidung. Besonders im Hinblick auf gemeinsame Kinder können wichtige Themen wie das Sorgerecht und der Unterhalt frühzeitig geklärt werden. Außerdem müssen Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung lediglich die Kosten für einen Rechtsanwalt tragen, was Ihnen die Kosten für einen zweiten Anwalt erspart. Durch diese Einigkeit vermeiden Sie zudem einen langwierigen Scheidungsprozess.

Sind Sie und Ihr Partner noch auf der Suche nach einem optimalen Rechtsanwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

Welche Faktoren bestimmen die Scheidungskosten?

Die einvernehmliche Scheidung stellt im Vergleich zu anderen Scheidungsoptionen die günstigste dar, da lediglich ein Rechtsanwalt bezahlt werden muss. Die Kosten sind im Gerichtskostengesetz und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt, wo unter anderem die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten definiert sind. Diese basieren auf dem Verfahrenswert, welcher sich aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten zusammensetzt. Zusätzlich können 10 % für den Versorgungsausgleich hinzukommen. Sollte kein regelmäßiges Einkommen vorliegen, wird ein Quartalsdurchschnitt zur Berechnung herangezogen. Ist einer der Ehegatten nicht in der Lage, die Kosten zu tragen, kann Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe) beantragt werden. Um solche Hilfe zu erhalten, müssen Sie als Antragsteller bedürftig sein und der Prozess sollte Aussicht auf Erfolg haben.

Sind Sie auf der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? In unserer Kanzlei sind Sie bestens aufgehoben! Wir erstellen für Sie eine Kostenschätzung oder einen Kostenvoranschlag für unser Honorar. Wir begleiten Sie transparent und effektiv durch den gesamten Prozess, beginnend mit dem ersten Beratungsgespräch bis hin zur endgültigen Ehescheidung.

Was sind die Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung?

Abgesehen von der gemeinsamen Übereinstimmung über die Scheidung der Ehe, stellt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) weitere Bedingungen auf.

  • Die Ehe muss als gescheitert gelten.
  • Die eheliche Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr und eine baldige Wiederherstellung ist nicht zu erwarten. 
  • Das Paar lebt seit mindestens einem Jahr getrennt.
  • Das Trennungsjahr ist zwingend vorgeschrieben und dient dazu, voreilige Entscheidungen zu verhindern.
  • Falls Sie während des Trennungsjahres noch in derselben Wohnung leben, empfehle ich, das genaue Datum der Trennung schriftlich festzuhalten und das Dokument zu unterschreiben. Dies dient vor dem Familiengericht als Nachweis für die Einhaltung des Trennungsjahres.
  • Auch Aussagen von Bekannten können Ihre Angaben untermauern.
  • Wohnen Sie bereits in getrennten Wohnungen, können der neue Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung als Nachweis dienen.
  • Um die Einvernehmlichkeit sicherzustellen, sollten Sie sich im Vorfeld über die wichtigsten Scheidungsfolgen austauschen. Fällt Ihnen dies schwer, kann auch ein Mediator hinzugezogen werden.
Als Anwälte für Scheidungsangelegenheiten stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um zu prüfen, ob Sie bereits alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Potenzielle Unstimmigkeiten lassen sich auch außergerichtlich klären. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und Ihre Scheidung zeitnah zu vollziehen!

Wie gestaltet sich der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung?

Falls Sie und Ihr Partner sich einmütig für eine Scheidung entschieden haben, stellt sich oft die Frage nach dem weiteren Vorgehen. Mit Ihrer Entscheidung für die Scheidung und gegen die Ehe haben Sie bereits den ersten und schwierigsten Schritt bewältigt. Nun benötigen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt im Bereich Scheidungsrecht. Wir werden mit Ihnen Ihre Wünsche und Ziele besprechen und Sie über die rechtliche Situation informieren. Sind sich beide Ehepartner bei der Wahl des Anwalts einig, erfolgt die Mandatsvergabe, also die Beauftragung des Anwalts. Danach wird der Scheidungsantrag beim Gericht vorbereitet. Alle relevanten Scheidungsfolgen müssen nun in Übereinstimmung mit uns geregelt werden. Dabei tauchen oft folgende Fragen auf:

  • Wer darf weiterhin in der ehelichen Wohnung wohnen?
  • Wie wird der Hausrat zwischen den Partnern aufgeteilt?
  • Wie gehen wir mit gemeinsamen Verbindlichkeiten um?
  • Wo sollen die Kinder leben und wie wird das Besuchsrecht geregelt?
  • Wer trägt zukünftig die Ausgaben für die Kinder (Kleidung, Schulbedarf etc.)?
  • Gibt es Ansprüche auf Unterhalt und wenn ja, wie werden diese geregelt?

Mit der Einreichung des Antrags wird der Scheidungsprozess eingeleitet. Nach Prüfung der Dokumente durch das Gericht wird ein Termin angesetzt, an dem beide Parteien erscheinen müssen. Dieser Termin bietet Ihnen die letzte Gelegenheit, der Scheidung zu widersprechen. Andernfalls ist die einvernehmliche Scheidung vollzogen, aber noch nicht rechtskräftig.

Streiten Sie und Ihr Partner noch über wesentliche Scheidungsfolgen? Wir werden Ihren Scheidungsantrag erstellen, damit die Scheidung nach Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen verläuft.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Wir kümmern uns um Ihre Scheidung

Falls Sie noch einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt für Ihre Scheidung suchen, stehen wir Ihnen zur Seite. Nicht nur juristisch betreuen wir Sie auf höchstem Niveau, auch menschlich bieten wir Ihnen Unterstützung. Auch wenn eine einvernehmliche Scheidung weniger Streit und Kostenaufwand bedeutet, bleibt es dennoch eine Ehescheidung. Neben Wut und Trauer stellt eine Scheidung immer einen erheblichen Kostenfaktor dar. Zudem müssen viele rechtliche Dinge entschieden werden, die einen großen Einfluss auf Ihre Zukunft und die Ihrer Familie haben. Besonders spezielle Scheidungsfolgen sind für Laien oft schwer zu erkennen und in ihrem Umfang abzuschätzen. Aus diesem Grund ist eine außenstehende und fachliche Sicht notwendig, die außergerichtliche Streitigkeiten schlichten kann und Ihre Scheidungskosten für Sie berechnet. Des Weiteren benötigen Sie gesetzlich vor dem Familiengericht einen Scheidungsanwalt, der Ihre Interessen vertritt. Mit uns an Ihrer Seite sind Sie dort in sicheren Händen.

Haben Sie und Ihr Partner sich für eine einvernehmliche Scheidung entschieden? Wir optimieren den Ablauf dieser Scheidung so effizient und kostengünstig wie möglich. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine umfassende Erstberatung!
Die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. In der Regel dauert die Scheidung, einschließlich Versorgungsausgleich, zwischen 4 und 6 Monaten. Ohne Versorgungsausgleich verkürzt sich die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung auf 1 bis 3 Monate.
Hierbei handelt es sich um die Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens der Ehepartner. Liegt kein Ehevertrag vor, bestimmt das Gesetz, dass beide Ehepartner jeweils zur Hälfte am Vermögenszuwachs des anderen während der Ehe beteiligt sind. Um eine Berechnung vornehmen zu können, müssen alle Vermögenswerte dokumentiert werden.

Das Nettoeinkommen beider Ehepartner wird für einen Zeitraum von drei Monaten berechnet und bildet den Verfahrenswert. Gegebenenfalls wird zusätzlich ein Versorgungsausgleich in Höhe von 10% hinzugefügt. Dieser Wert dient als Grundlage für die Berechnung der Scheidungskosten.

In der Regel variieren die Rentenanwartschaften der Ehepartner beträchtlich. Der Versorgungsausgleich hat den Zweck, diese Differenzen auszugleichen. Das Versorgungsausgleichsgesetz bestimmt, dass jede während der Ehe erworbene Rentenanwartschaft gleichmäßig auf beide Partner aufgeteilt wird.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe beim Staat zu beantragen. Hierfür ist es notwendig, dass der Antragsteller bedürftig ist und das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. In einem solchen Fall müssen die Kosten nicht vom Antragsteller selbst getragen werden.
Sie gelten als hilfsbedürftig, wenn Sie Ihren finanziellen Bedarf nicht aus eigenen Einkünften und Vermögenswerten decken können. Erst dann haben Sie einen Anspruch auf Unterhalt. Im Gegensatz zum Trennungsunterhalt sind Sie in diesem Fall verpflichtet, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu suchen. Diese Erwerbstätigkeit muss Ihrem Ausbildungsweg, Ihren Fähigkeiten, Ihrem Alter und Ihrer Gesundheit entsprechen.
Eine Person gilt als leistungsfähig, wenn sie Unterhalt zahlen kann, ohne den eigenen angemessenen Lebensunterhalt zu gefährden. Dabei muss dem Zahlenden stets ein Selbstbehalt verbleiben. Laut der Düsseldorfer Tabelle beträgt der gegenwärtige monatliche Eigenbedarf 1.280 Euro für Erwerbstätige und 1.180 Euro für Nichterwerbstätige.
Diese bundesweit anerkannte Richtlinie zum Unterhaltsbedarf basiert auf dem Mindestunterhalt für minderjährige Kinder. Das Oberlandesgericht Düsseldorf aktualisiert die Unterhaltssätze regelmäßig in Kooperation mit dem Deutschen Familiengerichtstag.
Als Rechtsanwälte sehen wir es als unsere Aufgabe, Sie über Ihre Pflichten bezüglich des Unterhalts für Ihr minderjähriges Kind zu informieren. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das Elternteil, bei dem das gemeinsame minderjährige Kind nicht dauerhaft lebt, zur Zahlung des sogenannten Barunterhalts verpflichtet. Im Falle von volljährigen Kindern, die sich in Ausbildung oder Studium befinden, sind beide Elternteile zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet.
Benötigen Sie finanzielle Unterstützung und verfügt Ihr Expartner über ein ausreichendes Einkommen, so haben Sie nach der Trennung und bis zur rechtskräftigen Scheidung Anspruch auf Trennungsunterhalt. Diesen Unterhalt müssen Sie schriftlich beantragen und dabei das gesamte Einkommen Ihres Ehepartners angeben.

Rechtsgebiet

Familienrecht-Mobile

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