In Erbengemeinschaften tritt häufig das Problem auf, dass ein Miterbe blockiert oder den Verkauf von Nachlassobjekten verweigert. Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn durch testamentarische Verfügungen oder die gesetzliche Erbfolge mehrere Personen den Nachlass eines Erblassers erben.
Befindet sich der Nachlass hauptsächlich in Form von Geld und sind die Erbanteile der Miterben klar geregelt, kann der Nachlass relativ unkompliziert verteilt und das Geld ausgezahlt werden.
Komplizierter wird es jedoch, wenn zum Nachlass Immobilien wie Häuser, Eigentumswohnungen oder Grundstücke gehören, die nicht einfach aufgeteilt werden können.
In diesen Situationen muss Einigkeit darüber erzielt werden, wie diese Vermögenswerte gehandhabt werden sollen. Häufig mangelt es jedoch an dieser Einigkeit, und es entstehen Streitigkeiten über die Verteilung des Nachlasses, die sogenannte Erbauseinandersetzung.
Doch was kann unternommen werden, wenn eine Erbauseinandersetzung aufgrund der Blockade eines Miterben oder der Weigerung, eine Immobilie zu verkaufen, nicht möglich ist? Im Folgenden präsentiere ich einige Lösungsansätze, um solche Konflikte in Erbengemeinschaften zu bewältigen: