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Rechtsanwalt Ansprüche bei Kündigung und Vertragsauflösung Görlitz

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Kündigung? Welche Rechte stehen Ihnen zu?

Sie haben gekündigt oder eine Kündigung erhalten? Unabhängig davon, ob es sich um eine ordentliche oder eine fristlose Kündigung handelt und wer die Kündigung ausgesprochen hat: Nach einer Kündigung stehen Ihnen zahlreiche Ansprüche zu. Gerade mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses entstehen viele finanzielle Fragen: Wie lange besteht ein Anspruch auf Lohn? Steht Ihnen noch Weihnachtsgeld nach einer Kündigung zu? Und was passiert mit den restlichen Urlaubstagen? Kann ich mir als Arbeitgeber Urlaubsgeld zurückzahlen lassen? Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beantworten wir Ihre Fragen ausführlich und setzen Ihre Rechte durch. Sollte sich die andere Partei weigern zu zahlen, werden wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht vertreten.

Sie haben gekündigt oder eine Kündigung erhalten?

Das Arbeitszeugnis – Anspruch auch bei Kündigung

Sobald ein Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis verlangt, muss der Arbeitgeber dieses erstellen. Dabei ist es unerheblich, wer die Kündigung ausgesprochen hat. Das Recht besteht uneingeschränkt!

  • Auch bei Kündigung in der Probezeit besteht Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

  • Freelancer oder freie Angestellte sind davon ausgenommen.

  • Auszubildende müssen ihr Arbeitszeugnis nicht selbst einfordern.

Ein schlechtes Zeugnis müssen Sie nicht akzeptieren!

  • Der Arbeitnehmer kann eine Änderung verlangen

  • Notfalls kann diese Änderung auch gerichtlich durchgesetzt werden.

Form und Frist des Arbeitszeugnisses

  • Das Arbeitszeugnis muss in gedruckter Form übergeben werden
  • Das Arbeitszeugnis muss vor Ablauf der Kündigungsfrist erstellt werden

Ein einfaches Arbeitszeugnis muss enthalten:
  • Angaben zur Dauer der Beschäftigung

  • Den Einsatzbereich

  • Die Verantwortlichkeiten des Arbeitnehmers

  • Keine Bewertung

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist hingegen umfangreicher:

  • Auch die Arbeitsweise und die sozialen Kompetenzen des Arbeitnehmers werden darin bewertet

Lohnanspruch bei Kündigung

Ordentliche Kündigung

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlen

  • Stellt sich heraus, dass die Kündigung unwirksam ist, da der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage eingereicht hat, muss der Arbeitgeber den Lohn auch für die Monate, in denen der Arbeitnehmer zu Hause war, zahlen. Dies wird als Annahmeverzugslohn bezeichnet.

Außerordentliche Kündigung

  • Bei einer außerordentlichen Kündigung wird der Arbeitgeber die Lohnzahlung einstellen.

  • Sobald der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt, wird das Arbeitsgericht entscheiden, ob die Kündigung wirksam war oder nicht. War diese unwirksam, muss der Arbeitgeber den Lohn nachzahlen.

Die Fälligkeit erfolgt wie der normale Lohn im Arbeitsverhältnis. Kommt der Arbeitgeber dem Lohnanspruch nicht nach, können Sie eine Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

Der Arbeitgeber gerät direkt am ersten Tag der Fälligkeit in Zahlungsverzug. Ab diesem Tag können Sie die Zahlung des Bruttolohns sowie Verzugszinsen und eine Schadenspauschale verlangen.

Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche vor dem Arbeitsgericht gezielt durchzusetzen.

Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Es existiert kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld. Die Zahlung des Weihnachtsgeldes stellt vielmehr eine freiwillige Sonderleistung des Arbeitgebers dar.

Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld im Falle einer Kündigung kann sich ergeben aus:

  • einem Tarifvertrag

  • einer Betriebsvereinbarung

  • einem Arbeitsvertrag

Auch aus der betrieblichen Übung kann sich ein Anspruch ableiten lassen. 

  • Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber durch wiederholte Leistungen in der Vergangenheit einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat.

  • Zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber Ihnen drei Jahre hintereinander ohne Vorbehalt Weihnachtsgeld gezahlt hat, ist er verpflichtet, dies auch im folgenden Jahr zu tun.

  • Hat der Arbeitgeber jedoch bei jeder Zahlung explizit auf die Freiwilligkeit hingewiesen, besteht kein Anspruch.

Stichtagsregelung - Wann erlischt der Anspruch?

Das Weihnachtsgeld ist in vielen Unternehmen an eine Bedingung geknüpft: Das Arbeitsverhältnis zwischen mir als Arbeitgeber und dem Mitarbeitenden muss bis zu einem bestimmten Stichtag bestehen und es darf keine Kündigung ausgesprochen worden sein. Endet das Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag, entfällt der Anspruch. Ob die Stichtagsregelung gültig ist, hängt davon ab, mit welchem Zweck der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld ausgezahlt habe:

  • als zusätzlichen Lohn (Entgeltcharakter)

    • Stichtagsregelung unwirksam

    • Anspruch zumindest auf anteiliges Weihnachtsgeld bei Kündigung

  • zur Honorierung der Betriebstreue (Belohnungscharakter)

    • Stichtagsregelung wirksam

    • Kein Anspruch auf Weihnachtsgeld

  • eine Mischform aus beiden Zwecken (Entgelt- und Belohnungscharakter)

    • Stichtagsregelung unwirksam

    • Anspruch zumindest auf anteiliges Weihnachtsgeld bei Kündigung

Urlaubsgeld trotz Kündigung – Wann ist eine Rückforderung möglich?

Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht. Es kann sich jedoch ein Anspruch aus dem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Übung ergeben. Für die Unterscheidung zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld gilt:

  • Urlaubsentgelt: Vergütung der Beschäftigten für die Zeit des Urlaubs meist in Höhe des normalerweise gezahlten Lohns

  • Urlaubsgeld: zusätzliche Sonderzahlung

Kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld zurückfordern?

  • abhängig von individuellen vertraglichen Vereinbarungen

  • Rückzahlungsklausel nur bei zusätzlich gezahltem Urlaubsgeld zulässig

  • Der Arbeitgeber kann einen Anteil des gezahlten Urlaubsgeldes vom Arbeitnehmer zurückfordern.

  • Die Rückforderung ist unwirksam, wenn der Arbeitnehmer die sechsmonatige Wartezeit für den Urlaubsanspruch bereits in der ersten Jahreshälfte erfüllt hat und dieser erst durch die spätere Kündigung auf einen Teilurlaub reduziert wurde.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Fachkundige Beratung durch uns

Ich berate Sie im Rechtsgebiet Arbeitsrecht umfassend zum Thema Kündigung und Vertragsauflösung. Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stehen häufig viele finanzielle Fragen im Raum. Daher ist es wichtig zu klären, wann offene Lohnansprüche bestehen und wann Sie sich Urlaubs- und Weihnachtsgeld auszahlen lassen können. Auch ein korrektes Arbeitszeugnis ist für Ihren weiteren Berufsweg von großer Bedeutung. Als Rechtsanwälte für Ihre arbeitsrechtlichen Fragen prüfen wir Ihre Ansprüche und vertreten Sie vor Gericht. Kontaktieren Sie uns umgehend, sobald Sie eine Kündigung erhalten haben, denn je schneller Sie handeln, umso schneller erhalten Sie das, was Ihnen zusteht.

Eine Kündigung steht im Raum? Unabhängig davon, ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind: Es ist stets von Bedeutung, die potenziellen Ansprüche der anderen Seite zu kennen. Wenden Sie sich bei jeglichen Fragen an uns! Wir setzen Ihre Ansprüche durch!
Ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht sowohl bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber. Unabhängig davon, wer die Kündigung ausgesprochen hat, kann der Arbeitnehmer ein solches Zeugnis verlangen. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeitszeugnis auszustellen.
Ein Arbeitszeugnis muss in gedruckter Form und vor Ablauf der Kündigungsfrist ausgehändigt werden. Ein einfaches Arbeitszeugnis umfasst Angaben zur Dauer der Beschäftigung, den Einsatzbereich und die Verantwortlichkeiten, aber keine Bewertung. Das qualifizierte Arbeitszeugnis beinhaltet zusätzlich Informationen zur Arbeitsweise und zu den sozialen Kompetenzen.
Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber, ist dieser verpflichtet, den Lohn bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu zahlen. Die Fälligkeit des Lohns richtet sich nach den Bestimmungen des Arbeitsvertrags. Bei einer außerordentlichen Kündigung werden die die Lohnzahlungen ein. Bereits im Voraus geleistete Arbeit wird jedoch noch vergütet.
Wenn der Arbeitgeber bei Kündigung nicht den Lohnanspruch erfüllt, können Sie eine Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Der Arbeitgeber gerät bereits am ersten Tag der Fälligkeit in Zahlungsverzug. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die Zahlung des Bruttolohns, Verzugszinsen und eine Schadenspauschale fordern. 
Ja, ein Anspruch kann sich aus der Stichtagsregelung ergeben. Das Arbeitsverhältnis muss bis zu einem bestimmten Stichtag bestehen, und es darf keine Kündigung ausgesprochen werden. Wurde das Geld als zusätzlicher Lohn oder als Mischform aus Entgelt- und Belohnungscharakter ausgezahlt, so besteht ein anteiliger Anspruch.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht. Der Anspruch entsteht nur, wenn er im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt ist oder durch eine betriebliche Übung entstanden ist. Durch einen wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt kann der Arbeitgeber eine betriebliche Übung verhindern.
Der Anspruch auf Urlaubsgeld bei Kündigung entfällt, sofern dies ausdrücklich im Vertrag festgelegt ist. Dies ist nur dann zulässig, wenn das Urlaubsgeld als freiwillige Gratifikation gewährt wird. Minijobber haben das Recht, anteiliges Urlaubsgeld zu verlangen, wenn vergleichbare Vollzeitarbeitnehmer Urlaubsgeld erhalten.
Eine Urlaubsabgeltung liegt vor, wenn durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der gesetzlich zustehende Urlaub vollständig oder teilweise nicht bis zum Beendigungszeitpunkt genommen werden kann. Eine Urlaubsabgeltung kann ausschließlich bei Kündigung und Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit gewährt werden.
Für die Berechnung der Urlaubsabgeltung nutzt man eine spezielle Formel. Die Höhe des Anspruchs bemisst sich am durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erzielt hat. Dieser Betrag ist dann mit den verbleibenden Urlaubstagen zu multiplizieren.
Damit ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung besteht, muss der Urlaubsanspruch zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirksam bestehen und der Abgeltungsanspruch muss ebenfalls erfüllbar sein. Dies ist in der Regel dann gegeben, wenn die Urlaubstage bis zum Ende der Tätigkeit nicht mehr in natura genommen werden können. 

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