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Rechtsanwalt Unterstützung bei Betriebsprüfung DL Görlitz

Dienstleistung im Sozialrecht

Betriebsprüfung – wie wir Ihnen und Ihrem Betrieb helfen, die Prüfung zu bestehen

Das Finanzamt hat eine Betriebsprüfung bei Ihnen angekündigt? Der Betriebsprüfer macht dabei Fehler? Die Betriebsprüfung stellt einen besonderen Fall der Außenprüfung durch das Finanzamt dar. Sollten sich hier Unregelmäßigkeiten ergeben, kann dies erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ob Beeinträchtigung des Betriebsablaufs oder ob Akten für einen längeren Zeitraum eingezogen werden – eine fehlerhafte Betriebsprüfung sollten Sie unbedingt vermeiden.

Mit einem Rechtsanwalt für Sozialrecht können Sie wirksam gegen das unrechtmäßige Verhalten des Finanzamtes vorgehen. Dabei ist es wichtig, auch in schwierigen Prüfungen Ruhe zu bewahren und rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Wir unterstützen Sie bei der Betriebsprüfung durch das Finanzamt.

So unterstützen wir Sie bei der Betriebsprüfung

Um sicherzustellen, dass die Betriebsprüfung bei Ihnen reibungslos verläuft, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Vorbereitung auf den Prüfungstermin

    • Sammeln und ordnen Sie relevante Bücher, Verträge, Rechnungen, Angaben zur Sozialversicherung sowie Beiträge

    • Gewähren Sie dem Betriebsprüfer Zugang zu Ihren EDV-Systemen

    • Trennen Sie private von betrieblichen Unterlagen

    • Weisen Sie einen Ansprechpartner zu oder übernehmen Sie selbst diese Rolle und einigen Sie sich, wann und wie Rückfragen beantwortet bzw. Gespräche geführt werden sollen

    • Informieren Sie Ihre Mitarbeiter und machen Sie deutlich, dass sie nicht mit dem Betriebsprüfer kommunizieren müssen

  • Ablauf der Prüfung

    • Das Finanzamt kündigt die Prüfung mindestens zwei Wochen im Voraus an

      • Die Prüfungsanordnung muss eine Rechtsbehelfsbelehrung, den Prüfungsbeginn, den Namen des Prüfers und den zu prüfenden Steuerpflichtigen enthalten

      • Ein Einspruch gegen die Prüfung oder ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann eingereicht werden

    • Die Prüfung findet in den Geschäftsräumen zu den üblichen Geschäftszeiten statt

      • Bei längeren Prüfungen kann dies auch beim Steuerberater oder beim Finanzamt fortgesetzt werden

    • Die Dauer der Prüfung hängt vom Umfang ab

      • Diese kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen variieren

    • Während der Prüfungsdauer können Gespräche zur Abstimmung geführt werden

    • Sie müssen bei der Prüfung mitwirken, indem Sie Einsicht in die erforderlichen Unterlagen gewähren

    • Abschließend wird ein Abschlussgespräch geführt und ein Prüfungsbescheid erteilt

  • Unterstützung durch den Rechtsanwalt

    • Ablehnung eines bestimmten Prüfers

    • Einschreiten bei unerlaubtem Fotografieren, Nachfragen bei Mitarbeitern oder Einsicht in private Angelegenheiten

      • Dies kann durch Einspruch oder Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gegen den Prüfungstermin erfolgen

    • Stellungnahme gegen den Prüfungsbericht

    • Widerspruch oder Klage gegen Steuerbescheide

  • Umfang der Prüfung

    • Jeder Steuerpflichtige kann gemäß der Abgabenordnung (AO) geprüft werden

      • der ein Gewerbe betreibt

      • einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhält

      • freiberuflich tätig ist

      • oder als Privatperson mit Jahreseinkünften höher als 500.000 EUR

      • wenn das Finanzamt es für zweckmäßig erachtet (z.B. wenn angefragte Informationen zur Sozialversicherung nicht mitgeteilt wurden)

    • Je größer der Betrieb, desto höher die Wahrscheinlichkeit einer Prüfung

      • Auch kleine Betriebe können zufällig Ziel einer Außenprüfung werden

    • Es werden Steuerarten, Besteuerungszeiträume und bestimmte Sachverhalte geprüft, z.B. die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge

    • Nur betriebliche Unterlagen sind prüfungsrelevant, nicht aber private

    • Die Prüfung kann sich auf spezielle Teilbereiche wie Lohnsteuer oder Umsatzsteuer beschränken

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Wie wir Ihnen behilflich sein können

Damit Ihre Betriebsprüfung reibungslos abläuft, stehen wir Ihnen zur Seite. Bereits kleine Ungenauigkeiten können zu empfindlichen Verzögerungen oder Zuschätzungen führen. Wir bereiten Sie auf die Betriebsprüfung vor und simulieren diese bei Bedarf vorab, damit Sie keine Überraschungen erleben. Mit unserer langjährigen Praxiserfahrung weiß ich, auf welche Details Sie achten müssen. Kommt es zu Unstimmigkeiten, verteidigen wir Sie mit den zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen sowie mit Stellungnahmen. Zusätzlich übernehmen wir gerne die Korrespondenz mit dem Finanzamt und dem Betriebsprüfer, damit Sie sorgenfrei weiterarbeiten können.

Weil die Vorbereitungszeit nur so kurz ist, ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig melden, damit die Betriebsprüfung gelingt.

Eine Betriebsprüfung wird vom Betriebsprüfer des zuständigen Finanzamtes durchgeführt. Sozialversicherungsprüfungen erfolgen durch den Rentenversicherungsträger.
Grundsätzlich darf der Betriebsprüfer während der Betriebsprüfung keine Fotos vom Unternehmen anfertigen. Insbesondere sollen das Persönlichkeitsrecht und das Betriebsgeheimnis geschützt werden. Wenn jedoch keine anderen Beweismittel verfügbar sind, können ausnahmsweise Fotos gemacht werden.
Im Rahmen der Prüfung ist es dem Betriebsprüfer gestattet, ausschließlich betriebliche Unterlagen einzusehen und sich im Unternehmen umzusehen. Der Prüfer hat jedoch kein Recht, in die Privatsphäre einzudringen, beispielsweise private Unterlagen, die Wohnung oder das eigene KFZ zu durchsuchen.
Wenn der Betriebsprüfer während der Betriebsprüfung einen Fehler entdeckt, ist es wichtig, ruhig zu bleiben und zunächst keine Aussage zu machen. Eventuelle Unstimmigkeiten lassen sich in einem abschließenden Gespräch klären. Das gibt uns die nötige Zeit, um eine fundierte Stellungnahme vorzubereiten.
Eine strafbefreiende Selbstanzeige im Sinne der Abgabenordnung (AO) kann solange abgegeben werden, bis Ihnen die Prüfungsanordnung förmlich zugestellt wurde. Die Ankündigung einer Betriebsprüfung gilt als ein sogenannter Sperrgrund für die Selbstanzeige. Danach ist eine Strafbefreiung nicht mehr möglich.
Ich muss Betriebsprüfungen mindestens 2 oder 4 Wochen im Voraus schriftlich oder elektronisch ankündigen, je nach Größe des Betriebs. Diese Ankündigung muss Angaben wie die Rechtsbehelfsbelehrung, den Namen des Prüfungspflichtigen, den voraussichtlichen Prüfungszeitraum und den Umfang der Prüfung enthalten.
Als Steuerpflichtiger sind Sie verpflichtet, bei der Prüfung mitzuarbeiten. Dies umfasst die Erteilung von Auskünften sowie die Gewährung der Einsicht in Bücher, Rechnungen, Unterlagen und EDV-Systeme. Sollten Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, können Geldbußen verhängt werden.
Die Prüfung kann in der Regel nicht verhindert werden. Wir können jedoch eine Stellungnahme gegen den Prüfungsbericht verfassen. Falls Sie nach der Schlussbesprechung einen geänderten Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten, können Sie dagegen Widerspruch einlegen oder Klage erheben.
Eine Betriebsprüfung kann grundsätzlich nicht verhindert werden. Je größer Ihr Betrieb ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er geprüft wird. Auch ein kleiner Betrieb kann zufällig ausgewählt werden. Wir können Ihnen helfen, sich gegen eine Betriebsprüfung zu wehren, wenn diese schikanös oder willkürlich erfolgt.
Der Betriebsprüfer ist berechtigt, ausschließlich die wesentlichen betrieblichen Unterlagen zu überprüfen. Je nach Größe des Betriebs umfasst der Prüfungszeitraum 3 bis 6 Jahre und beinhaltet die Überprüfung der Sozialversicherungsbeiträge, deren Berechnung sowie verschiedener Steuerarten. Private Angelegenheiten sind nicht Teil des Prüfungsumfangs und bleiben unberücksichtigt.

Rechtsgebiet

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