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DIE KUNST, RECHT ZU BEHALTEN

WICHTIGES

Bei Gefährdung des Kindeswohls kein gemeinsames Sorgerecht (OLG Hamm 24. Mai 2016; AZ: 3 UF 139/15) Fragen Sie uns … Sind Sie verpflichtet, Unterhalt zu zahlen oder haben Sie Anspruch auf Unterhalt, so sollten Sie Folgendes beachten: Zum 01.01.2023 hat sich die sog. Düsseldorfer Tabelle geändert, was sich auf Ihre bisherigen Unterhaltsansprüche erheblich auswirken kann Fragen Sie uns … Kind ohne seinen Willen gezeugt: Vater ist dennoch unterhaltspflichtig (Landgericht München vom 02.05.18, 9 O 7697/17). Fragen Sie uns …

Letzte Nachricht

Änderung der Rechtssprechung zum Verfall des Urlaubs am Jahresende bzw. zu Ende März: Nach einer neuen Entscheidung des EuGH verfällt der Urlaub nicht mehr, wenn der Arbeitgeber in diesem Zeitraum keinen Urlaub angewiesen hatte (EuGH. Urt. v. 06.11.2018, Az. C- 619/16 und C-684/16). Fragen Sie uns. Wir vertreten Sie gern. eMail an uns
DIE KUNST, RECHT ZU BEHALTEN

Schwerpunkte sind dabei:

Ehescheidungen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen Unterhaltsrecht Elterliche Sorge Testamentsgestaltung Erbverträge Nachlassregelung vorweggenommene Erbfolge Pflichtteilsrecht Erbauseinandersetzung Eheverträge Wohnungszuweisungen und bei Ihrem ganz eigenen Problem

Spezialwissen, langjährige Erfahrung

und ständige Fortbildungen

Rechtsanwältin

Bergert

verfügt

über

umfassende

Kenntnisse

im

Erbrecht

und

Familienrecht,

die

sie

im

Zuge

einer

jahrelangen

praktischen

Tätigkeit

auf

diesen

Gebieten erwarb.

Rechtsanwältin Christina Bergert ist zudem Fachanwältin für Familienrecht. Der Titel wurde ihr von der Rechtsanwaltskammer Sachsen aufgrund der nachgewiesenen vertieften Kenntnisse des Familienrechts und einer jahrelangen praktischen Tätigkeit auf diesem Gebiet verliehen

Fachanwälte müssen sich jährlich mindestens 15 Stunden fachbezogen

fortbilden.

mehr …

© Rechtsanwalt Ralf Bergert, Elisabethstr. 33, 02826 Görlitz, anwalt@bergert.info DATENSCHUTZ IMPRESSUM
FAMILIEN- UND ERBRECHT  Wir kümmern uns um Ihre Fragen im Bereich des Erbrechts und des Familienrechts. Rechtsanwältin Bergert ist Ihre Ansprechpartnerin, wenn es um Trennung und Scheidung, Vermögensvorsorge, Ehe, Partnerschaft sowie Kinder geht.  Sie berät und vertritt Sie sowohl außergerichtlich wie gerichtlich.
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Tel. 03581 41 34 52 eMail anwalt@bergert.info Fax: 03581 41 34 55 Internet www.bergert.info Parkmöglichkeiten vor dem Haus, Wir beraten Sie gern auch per Video über Microsoft Teams. Fragen Sie uns!

Christina Bergert

Fachanwältin für Familienrecht

Spezialwissen, langjährige Erfahrung

und ständige Fortbildungen

Rechtsanwältin

Bergert

verfügt

über

umfassende

Kenntnisse

im

Erbrecht

und

Familienrecht,

die

sie

im

Zuge

einer

jahrelangen

praktischen Tätigkeit auf diesen Gebieten erwarb.

Rechtsanwältin Christina Bergert ist zudem Fachanwältin für Familienrecht. Der Titel wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer Sachsen aufgrund der nachgewiesenen vertieften Kenntnisse des Familienrechts und einer jahrelangen praktischen Tätigkeit auf diesem Gebiet verliehen

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