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Arzt darf Erbe sein: Erbeinsetzung im Testament bleibt wirksam

Fachbeitrag im Erbrecht

Arzt kann Erbe sein: Die Erbeinsetzung im Testament bleibt gültig.

Die Einsetzung eines behandelnden Arztes im Testament ist grundsätzlich zulässig und nicht automatisch ungültig. Dennoch sollte ich als Rechtsanwalt bei der Annahme von Erbschaften oder anderen Zuwendungen besonders vorsichtig sein, um keine berufsrechtlichen Vorschriften zu missachten. Besonders wichtig ist die Beachtung der kurzen Fristen zur Ausschlagung des Erbes.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied am 21.12.2023 (Az. 21 W 91/23) in einem Beschwerdeverfahren, dass die Einsetzung eines Hausarztes als Erben nicht grundsätzlich unwirksam ist. Das Gericht prüfte eingehend, inwiefern berufsrechtliche Regelungen eine solche Erbeinsetzung verhindern könnten. Da es bisher keine höchstrichterliche Entscheidung zu diesem Thema gibt, ließ das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zu.

Wichtig für Ärzte: Ich muss die berufsrechtlichen Regelungen beachten.

Obgleich die Ernennung eines Arztes zum Erben rechtlich legitim ist, muss ich als Arzt bei der Annahme eines Erbes gewissenhaft überprüfen, ob die berufsrechtlichen Vorgaben beachtet werden. Dies kann meine berufliche Integrität wahren und potenzielle rechtliche Folgen vermeiden.

Hausarzt als Erbe: Die Erblasserin benennt ihre Vertrauensperson.

Im Jahr 2022 ist die kinderlose und verwitwete Erblasserin verstorben und hat lediglich entfernte Verwandte hinterlassen, zu denen sie zu Lebzeiten kein enges Verhältnis gepflegt hat. In ihrem handschriftlichen Testament aus dem Jahr 2021 hat sie insgesamt fünf nahestehende Personen als Erben bestimmt. Eine dieser Personen war ihr langjähriger Hausarzt, der sie seit 1997 betreut hat und im Laufe der Zeit zu einer engen Vertrauensperson geworden ist.

§ 32 BO-Ä könnte die Erbeinsetzung des Hausarztes ausschließen.

Nach dem Ableben der Erblasserin erhob einer der anderen Erben im Erbscheinsverfahren den Einwand, dass die Einsetzung des Hausarztes als Erbe unwirksam sei. Er stützte sich dabei auf § 32 Abs. 1 der Berufsordnung für Ärzte (BO-Ä), welcher Ärzten verbietet, Geschenke oder Vorteile von Patienten anzunehmen, wenn dadurch der Eindruck entstehen könnte, dass ihre ärztliche Unabhängigkeit beeinträchtigt wird.

Das Oberlandesgericht ließ in seinem Beschluss bewusst offen, ob der Hausarzt tatsächlich gegen § 32 Abs. 1 BO-Ä verstoßen hat und möglicherweise der Eindruck einer Beeinflussung seiner ärztlichen Unabhängigkeit entstanden sein könnte. Stattdessen richtete sich der Fokus des Gerichts auf die grundsätzliche Frage, ob ein Verstoß gegen § 32 BO-Ä überhaupt die Nichtigkeit der Erbeinsetzung zur Folge haben kann.

Wurden Sie als Arzt im Testament benannt? Als Rechtsanwalt für Erbrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um die berufsrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen und die rechtlichen Risiken bei der Annahme des Erbes zu verringern.

Priorität der Testierfreiheit gemäß Art. 14 des Grundgesetzes

Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass ein Verstoß eines Arztes gegen § 32 BO-Ä nicht automatisch die Unwirksamkeit seiner Erbeinsetzung im Testament zur Folge hat. Die Richter hoben hervor, dass eine solche Rechtsfolge die verfassungsrechtlich garantierte Testierfreiheit des Erblassers gemäß Art. 14 Grundgesetz unangemessen einschränken würde. Während die Berufsordnung für Ärzte darauf abzielt, die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen zu sichern, richten sich diese Vorschriften ausschließlich an die Ärzte selbst und nicht an Testierende. Daher steht es dem Erblasser frei, auch den eigenen behandelnden Arzt als Erben einzusetzen.

Stehen Sie vor einer ähnlichen Herausforderung? Als erfahrener Rechtsanwalt im Erbrecht unterstütze ich Sie dabei, berufsrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen und rechtliche Risiken bei der Erbschaft sicher auszuschließen.

Was hat das für Auswirkungen auf die betroffenen Ärzte?

Rechtsanwälte, die in einem Testament als Erben benannt oder auf andere Weise begünstigt werden, sollten besondere Vorsicht walten lassen. Auch wenn die zivilrechtliche Wirksamkeit der Begünstigung im Testament nicht automatisch außer Kraft gesetzt ist, können Verstöße gegen berufsrechtliche Vorschriften schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Hierzu zählen berufsrechtliche Maßnahmen durch die zuständige Kammer sowie mögliche strafrechtliche Folgen.

Darüber hinaus sollten Rechtsanwälte beachten, dass eine Erbschaft grundsätzlich nur innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis ausgeschlagen werden kann. Daher ist eine zügige Prüfung unerlässlich, ob die Annahme der Erbschaft mit den landesrechtlichen Vorschriften der Berufsordnung für Rechtsanwälte übereinstimmt oder Risiken birgt. Eine zeitnahe rechtliche Beratung kann in diesem Zusammenhang hilfreich sein. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof zu diesem Thema Stellung beziehen wird.

Wurden Sie als Arzt im Testament berücksichtigt? Als Rechtsanwalt für Erbrecht unterstütze ich Sie dabei, berufsrechtliche Vorgaben zu überprüfen und potenzielle rechtliche Risiken bei der Annahme des Erbes zu reduzieren.

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