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Stolperfallen im Arbeitsrecht - Risiko!

Fachbeitrag im Arbeitsrecht

Was Sie wissen müssen !

Im Arbeitsrecht gibt es zahlreiche Fristen, die beachtet werden müssen, damit bestehende Ansprüche nicht verfallen. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Ohne die Einhaltung dieser Fristen verlieren Sie Ihre Rechte.

Wo gibt es Fristen ?

Fristen gibt es im Wesentlichen in zwei Bereichen:
  • Fristen, die bereits während des laufenden Arbeitsverhältnisses beachtet werden müssen,
  • Fristen im Zusammenhang mit der Kündigung, der Befristung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Klagefristen und mehr !

Im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt es zahlreiche Fristen, die der Arbeitnehmer einzuhalten hat. Die wichtigste Frist dürfte die Klagefrist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung oder Änderungskündigung sein.
 
Ohne Klageerhebung wird ansonsten die Rechtswirksamkeit der Kündigung angenommen. Auch be ieinem befristeten Arbeitsverhältnis besteht die Möglichkeit,binnen drei Wochen nach dem Ende der Befristung Entfristungsklage zu erheben, § 17 KSchG (Beachten Sie: Spätestens mit Ablauf der Befristung muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung anbieten, da er sonst keinen Lohnanspruch aus Annahmeverzug hat!).
 
Folgen bei Klagefristversäumung
Gesetzliche Fiktion, dass Kündigung von Anfang an rechtswirksam war, § 7 KSchG
 
Zulassung verspäteter Klagen
War ein Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller gebotenen Sorgfalt nicht in der Lage, innerhalb der obigen Fristen die Klage zu erheben, so ist auf seinen Antrag, die Klage nachträglich zuzulassen. Der Antrag ist nur innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses zulässig.
 
Meldepflicht Bundesagentur für Arbeit
Weiterhin muss sich der Arbeitnehmer unverzüglich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden, üblicherweise binnen 3 Tagen. Wenn der Beendigungszeitpunkt noch weit entfernt ist, reicht es aus, wenn die Arbeitssuchendmeldung spätestens drei Monate vor Beendigung erfolgt. Sonst droht eine Sperrfrist.

Während des Arbeitsverhältnisses: Ausschlussfristen

Die wohl wichtigsten Fristen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses sind sogenannte Ausschlussfristen. Aufgrund einer Regelung im Arbeitsvertrag, eines anzuwendenden Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung müssen Ansprüche des Arbeitnehmers (wie auch des Arbeitgebers)üblicherweise innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden.
 
Diese Klausel sehen meist vor, dass sehr viel kürzere Fristen gelten; so kann es sein, dass Ansprüche bei geltenden Tarifverträgen schon binnen eines Monats ab Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden müssen und etwa binnen eines weiteren Monats Klage zum Arbeitsgericht erhoben werden muss.
 
Wenn eine entsprechende Frist nur im Arbeitsvertrag enthalten ist, müssen die Fristen-sowohl für die schriftliche Geltendmachung als auch für die Klageerhebung – allerdings mindestens drei Monate betragen.

Kann man abgelaufene Fristen “retten”?

Gerade die in Arbeitsverträgen enthaltenen Verfallklauseln sollten einer kritischen Überprüfung unterzogen werden. Die Rechtsprechung ist hier sehr arbeitnehmerfreundlich, sodass viele verwendete Klauseln rechtsunwirksam sind; die Klausel wird so dann gestrichen, sodass die Möglichkeit bestehen kann, sämtliche Ansprüche rückwirkend innerhalb der Verjährungsfrist geltend zu machen. Selbst wenn die Arbeitsverträge Ausschlussfristen enthalten, gelten diese Fristen zwingend nicht für alle Ansprüche bis zur Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes!

Unwirksamkeit von Ausschlussfristen

Ob Klauseln unwirksam sind, kann hier nicht pauschal beantwortet werden, denn hier kommt es auf den Gesamtzusammenhang im Arbeitsvertrag, aber auch jedes einzelne Wort der Klausel an. Auch spielt der gesetzliche Mindestlohnanspruch eine Rolle. Sie sollten hier anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Folgen einer wirksamen Ausschlussfrist

Je nach Formulierung der Klausel können insbesondere neben Lohn- und Gehaltsansprüchen Ihre Überstundenansprüche, Urlaubsgeld und Ihre Ansprüche auf Bezahlung des Urlaubs, Rückzahlung von Darlehen u.ä. entfallen.

Fazit:

Sie sollten in jedem Fall Ihren Arbeitsvertrag kontrollieren, ob hier Ausschlussfristen enthalten sind und diese möglichst beachten. Sie sollten die Klauseln durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen, da viele Klauseln unwirksam sind. Hier kann sich ohne weiteres ergeben, dass Ihnen noch Ansprüche zustehen.

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