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Rechtsanwalt Familienrecht Görlitz

Die Kunst, Recht zu behalten

Familienrecht betrifft uns alle

Jeder Mensch lebt in sozialen Verhältnissen. Dass diese bisweilen problematisch werden können, ist offensichtlich. Nicht ohne Grund liegt die Scheidungsrate in Deutschland bei etwa 40 Prozent.

Familie – ein fundamentales Grundrecht

Um den zunehmend komplexeren Familienverhältnissen gerecht zu werden, ist das Familienrecht unverzichtbar. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) ist dieses grundrechtlich garantiert. Ehe und Familie stehen danach unter besonderem staatlichen Schutz. Die Ehe wird als das „klassische“ Modell verstanden, seit dem Eheöffnungsgesetz von 2017 wird auch die gleichgeschlechtliche Ehe gleichgestellt. Ehegatten haben die Freiheit, die Ehe einzugehen und zu gestalten, insbesondere in welchem Güterrecht sie leben möchten. Das Eherecht umfasst nicht eingetragene Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften. Diese fallen unter den weiten Begriff der Familie. Dazu zählen auch andere Verwandte, insbesondere die Kinder, egal ob leiblich oder durch Adoption oder anerkannte Vaterschaft. Damit verbunden ist auch das Elternrecht. Eltern haben das Recht und die Pflicht, ihre Kinder zu erziehen und für sie zu sorgen. Hieraus ergeben sich Sorge- und Umgangsrechte, Entscheidungsrechte in Erziehungsfragen sowie Unterhaltspflichten. In allen diesen Bereichen steht das Kindeswohl an oberster Stelle.

Benötigen Sie Unterstützung bei rechtlichen Fragen im Familienrecht?

Familienstreitigkeiten – so klären wir sie

Das Familienrecht wird in den Paragrafen §§ 1297-1921 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt. Für eingetragene Lebenspartnerschaften findet zusätzlich das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) Anwendung. Streitigkeiten im Familienrecht sind nach dem Familienverfahrensgesetz (FamFG) zu behandeln. Das FamFG unterscheidet in den Paragrafen §§ 111 und 112 FamFG zwischen Familien-, Familienstreit- und Ehesachen. Familiensachen betreffen Angelegenheiten wie Gewaltschutz, Abstammung, Adoption oder sonstige Haushalts- und Erziehungsfragen. Familienstreitsachen umfassen insbesondere das Güterrecht, Unterhaltspflichten und den Versorgungsausgleich. Scheidungsverfahren unter Berücksichtigung des Trennungsjahres fallen unter die Ehesachen. Gemäß Paragraf § 12 der Fachanwaltsordnung (FAO) schließt das Familienrecht auch Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht sowie zum öffentlichen Recht und zum familienrechtlichen Verfahrens- und Kostenrecht ein. Relevante Themen sind somit auch Fragen zum gemeinsam geführten Unternehmen sowie die Bestimmung des Unterhaltsanspruchs nach der Düsseldorfer Tabelle. Zuständig sind die Familiengerichte, also spezielle Abteilungen der Amtsgerichte, sowie das Oberlandesgericht in der nachfolgenden Instanz. Diese arbeiten eng mit den örtlichen Jugendämtern zusammen.

Eheschließung - wie geht man am besten vor?

Stehen Sie kurz vor der Hochzeit oder sind Sie gerade frisch verheiratet? Haben Sie über einen Ehevertrag nachgedacht oder möchten Sie sich auf den Fall einer Scheidung vorbereiten? Hierfür benötigen Sie einen Rechtsanwalt. Das mag ungewöhnlich klingen, ist aber wahr. Da etwa 40% der Ehen geschieden werden, sind Streitigkeiten über Unterhaltsansprüche und Zugewinnausgleich vorprogrammiert. Auch wenn Sie sich gegenseitig alles versprechen möchten, sollten Sie beim Thema Geld oder bei Angelegenheiten, die Ihre Kinder betreffen, nicht im Unklaren bleiben. Da es um Ihre Ehe geht, ist es besser, die Angelegenheiten rechtlich korrekt zu regeln. Als Rechtsanwälte für Familienrecht beraten wir Sie bei Eheverträgen oder Vereinbarungen zu Trennungs- und Scheidungsfolgen. Es ist sinnvoll, sich jetzt einvernehmlich zu einigen, anstatt später im Scheidungsverfahren zu streiten. Dabei ist professionelle Unterstützung wichtig. Wir schaffen eine neutrale Instanz und berate objektiv, damit ein für beide Parteien vorteilhafter Ausgleich gefunden wird.
Beratung oder Ehevertrag? Dank unserer beruflichen Praxiserfahrung kennen wir die juristischen Stolperfallen und kann jede rechtliche Frage beantworten. Starten Sie sorgenfrei und gut vorbereitet ins Eheleben.

Einvernehmliche Scheidung – wie lässt sich diese problemlos umsetzen?

Möchten Sie sich einvernehmlich scheiden lassen? Haben Sie gemeinsame Kinder oder gemeinsames Vermögen und wollen sich daher friedlich trennen? Scheidungen können nur durch ein gerichtliches Verfahren beschlossen werden. Sowohl die Einreichung eines Scheidungsantrags als auch Verfahren über Unterhalt und Versorgungsausgleich erfordern die Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Daher ist es unser Anliegen, dass Sie in einem solchen Prozess professionell vertreten werden. Unser Ziel ist Ihre faire Scheidung. Um keine Ansprüche zu übersehen oder später auf Kosten sitzen zu bleiben, beraten wir Sie umfassend. Wir begleiten Sie vom Trennungsjahr bis zum Scheidungsbeschluss. Vor der Einreichung des Scheidungsantrags berechnen wir Ihre Unterhalts- und Ausgleichsansprüche. Wir korrespondieren mit dem Ehepartner und finden eine einvernehmliche Lösung über das Sorgerecht und den Zugewinnausgleich. Unsere Grundsätze sind das Kindeswohl und eine gerechte Unterhaltsvereinbarung.

Einvernehmliche Scheidung? Mit unserer kostenlosen Erstberatung sparen Sie unnötige Gerichtskosten, nervenaufreibenden Streit und kostbare Lebenszeit.

Nicht einvernehmliche Scheidung – was muss beachtet werden?

Wollen Sie sich unbedingt von Ihrem Ehegatten scheiden lassen? Können Sie sich in Ihrer Ehe nicht mehr einigen? Als Rechtsanwälte helfen wir Ihnen aus der Misere. In einem Beratungsgespräch klären wir die Vermögenslage und erläutere die ersten rechtlichen Schritte. Auf Ihren Wunsch reichen wir den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Im Scheidungsverfahren setzen wir dann Ihre Ansprüche durch. Dies umfasst nicht nur güterrechtliche Fragen, wie den Zugewinnausgleich oder die Unterhaltspflicht, sondern auch Sorge- und Umgangsrechte mit Ihrem Kind. In einer kostenlosen Erstberatung geben wir Ihnen Hinweise, was zu beachten ist.

Ich unterstütze Sie bei Ihrer Scheidung!

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Scheidung!

Da das soziale Gefüge jedes Mandanten höchst individuell ist, muss über das Familienrecht immer wieder neu verhandelt werden. Dies betrifft stets bedeutsame persönliche Lebensentscheidungen, wie kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Familienstreit über die Impfung eines gemeinsamen Kindes entschied. So kann das Entscheidungsrecht, ob ein Kind gegen das Coronavirus (SARS-CoV-2) geimpft werden soll, dem Elternteil übertragen werden, der den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) folgt. Hierbei soll dem Kindeswohl besondere Beachtung geschenkt werden. Das Kindeswohl soll auch dadurch unterstützt werden, dass Großeltern Unterhaltszahlungen an ihre Enkel leisten müssen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. Sollten die unterhaltspflichtigen Eltern die Unterhaltspflicht finanziell nicht erfüllen können, kann auf die Großeltern als Verwandte in direkter Linie zurückgegriffen werden. Allerdings haben auch Eltern bestimmte Rechte, die eingeklagt werden müssen. So entschied der BGH kürzlich, dass Samenspender ebenso ein Umgangsrecht mit den Kindern haben, wie andere leibliche „normale“ Väter auch. Zu respektieren ist zwar das Erziehungs- und Sorgerecht der Adoptionseltern, jedoch schließt dies einen Kontakt mit dem Spender nicht per se aus.
Bei sämtlichen Fragen zum Familienrecht bieten wir Ihnen eine fundierte Beratung an.

Bei allen Fragen zum Familienrecht erhalten Sie bei uns fundierte Beratung.

Da die Fragen so komplex sind, können die Situationen schwierig und belastend sein. Besonders Kinder leiden häufig darunter. Als Rechtsanwälte für Familienrecht helfen wir Ihnen. Wir kümmern uns um alle Belange des Familienrechts und sorge dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Durch unseren rechtlichen Beistand erleichtern Sie Ihre Situation und verteidigen Ihre Interessen vor und außerhalb des Gerichts. Unsere weiteren Tätigkeiten umfassen dabei folgende Leistungen:

 

Eheschließung

  • Leistungen:
    • Ehevertrag
    • Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung

Einvernehmliche Scheidung/Trennung

    • Leistungen:
      • Scheidungsantrag
      • Unterhaltsansprüche berechnen
      • Unterhaltsvereinbarungen
      • Ausgleichsansprüche
      • Sorgerecht
      • Immobilienauseinandersetzungen 

Nicht einvernehmliche Scheidung

  • Leistungen:
    • Scheidungsantrag
    • Vertretung vor Familiengericht
    • Unterhaltsklagen
    • Zugewinnausgleich
    • Sorge- / Umgangsrecht

 

Wir werden gerne für Sie tätig
Wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben (also wenn kein Ehevertrag oder sonstige Vereinbarung getroffen wurde), dann muss der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn die Hälfte des Zugewinns an den anderen geben. Bei beiden Ehepartnern wird das Anfangs- und das Endvermögen miteinander verglichen. Der andere Ehegatte erhält die Hälfte der Differenz.
Nach § 114 Absatz 1 FamFG ist ein Rechtsanwalt für den Antrag einer einvernehmlichen Scheidung erforderlich.
In den Paragrafen §§ 111, 112 FamFG sind Familiensachen und Familienstreitsachen aufgeführt. Zu den genannten Familiensachen gehören: Ehe (Scheidung, Aufhebung, Nichtigkeit), Kindschaft, Abstammung (Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung, Abstammungserklärung), Adoption, Gewaltschutz, Ehewohnungs- und Haushaltsangelegenheiten. Familienstreitsachen stellen dabei eine Unterkategorie dar: Unterhalt, Güterrecht und sonstige Familienangelegenheiten.
Der Güterstand beschreibt die Vermögensverhältnisse zwischen den Ehegatten. Sofern die Eheleute keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, gilt der gesetzlich vorgesehene Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In diesem Fall verwaltet jeder Ehegatte sein Vermögen unabhängig voneinander.
Das Trennungsjahr gilt als Anhaltspunkt für das Scheitern der Ehe. In Härtefällen kann auf das Trennungsjahr verzichtet werden. Bei Einvernehmen ist eine Scheidung etwa 4 Wochen vor dem Ende des Trennungsjahres möglich. Versöhnungsversuche während des Trennungsjahres können je nach Länge den Ablauf verzögern.
Das Familiengericht ist verantwortlich für sämtliche Angelegenheiten und Streitigkeiten innerhalb der Familie. Zudem fällt die Entscheidung bei Streitfragen zur religiösen Erziehung von Kindern oder zur Geschäftstätigkeit eines Minderjährigen in seinen Zuständigkeitsbereich.
Eine Ehe kann nur dann geschieden werden, wenn sie als gescheitert betrachtet wird. Die Zerrüttung der Ehe wird nach Ablauf des Trennungsjahres angenommen. Das Prinzip der Zerrüttung hat das Schuldprinzip abgelöst, wodurch die spezifischen Scheidungsgründe keine Rolle mehr spielen.
Ich differenziere zwischen Kindes-, Trennungs- und Ehegattenunterhalt. Die Berechnung basiert auf verschiedenen Faktoren wie dem Nettoeinkommen, Freibeträgen, Vermögenswerten und dem Alter des Kindes. Ein Maßstab für den Kindesunterhalt ist beispielsweise die sogenannte Düsseldorfer Tabelle.
Grundsätzlich behalten die Eltern das gemeinsame Sorgerecht und müssen sich daher nach einer Scheidung einvernehmlich einigen. Bei Angelegenheiten des täglichen Lebens kann der Elternteil, bei dem das Kind sich gerade aufhält, die Entscheidung treffen. Bei Uneinigkeit kann das Familiengericht einem Elternteil die Entscheidungsgewalt übertragen. Die oberste Maxime ist das Kindeswohl.
Durch das Eheöffnungsgesetz werden auch Lebenspartnerschaften, die nicht dem traditionellen Modell entsprechen, als Ehen anerkannt.

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