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DIE KUNST,
RECHT ZU BEHALTEN
© Rechtsanwalt Ralf Bergert, Elisabethstr. 33, 02826 Görlitz, anwalt@bergert.info (03/15) DATENSCHUTZ
IMPRESSUM
AKTUELLES
Der
Landkreis
Görlitz
nimmt
immer
wieder
Befristungen
von
Arbeitsverträgen
vor.
Am
12.04.18
hat
das
Arbeitsgericht
Bautzen
in
einer
von
uns
erstritten
Entscheidung
des
Arbeitsgerichts
Bautzen
das
Arbeitsverhältnis
einer
Mitarbeiterin
entfristet.
mehr...
Viele
Arbeitsverträge
enthalten
zu
Lasten
der
Arbeitnehmer
lange
Kündigungsfristen.
Das
Bundesarbeitsgericht
hat
nunmehr
entschieden,
dass
die
Verlängerung
der
gesetzlichen
Kündigungsfristen
unangemessen sein kann
(BAG v. 26.10.17, 6 AZR 158/16)
mehr...
Was Sie beachten
sollten
Im Arbeitsrecht gibt es zahlreiche
Stolperfallen und Fristen
mehr...
Letzte Nachricht
Änderung
der
Rechtssprechung
zum
Verfall
des
Urlaubs
am
Jahresende bzw. zu Ende März:
Nach
einer
neuen
Entscheidung
des
EuGH
verfällt
der
Urlaub
nicht
mehr,
wenn
der
Arbeitgeber
in
diesem
Zeitraum
keinen
Urlaub
angewiesen hatte
(EuGH.
Urt.
v.
06.11.2018,
Az.
C-
619/16 und C-684/16).
Haben Sie Fragen?
Wir helfen Ihnen gern weiter und
vertreten SIe gern!
Was Sie wissen müssen !
Im Arbeitsrecht gibt es zahlreiche Fristen, die beachtet werden müssen,
damit bestehende Ansprüche nicht verfallen. Das gilt sowohl für
Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Ohne die Einhaltung dieser Fristen
verlieren Sie Ihre Rechte.
Beendigung von Arbeitsverhältnissen:
Klagefristen und mehr !
Im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt es
zahlreiche Fristen, die der Arbeitnehmer einzuhalten hat. Die wichtigste
Frist dürfte die
Klagefrist von drei Wochen
nach
Erhalt
der
Kündigung
oder
Änderungskündigung
sein.
Ohne
Klageerhebung
wird
ansonsten
die
Rechtswirksamkeit
der
Kündigung
angenommen.
Auch
bei
einem
befristeten
Arbeitsverhältnis
besteht
die
Möglichkeit,
binnen
drei
Wochen
nach
dem
Ende
der
Befristung
Entfristungsklage zu erheben, § 17 KSchG
(Beachten
Sie:
Spätestens
mit
Ablauf
der
Befristung
muss
der
Arbeitnehmer
seine
Arbeitsleistung anbieten, da er sonst keinen Lohnanspruch aus Annahmeverzug hat!).
Folgen bei Klagefristversäumung
Gesetzliche Fiktion, dass Kündigung von Anfang an rechtswirksam war, § 7 KSchG
Zulassung verspäteter Klagen
War
ein
Arbeitnehmer
nach
erfolgter
Kündigung
trotz
Anwendung
aller
gebotenen
Sorgfalt
nicht
in
der
Lage,
innerhalt
der
obigen
Fristen
die
Klage
zu
erheben,
so
ist
auf
seinen
Antrag
die
Klage
nachträglich
zuzulassen.
Der
Antrag
ist
nur
innerhalb
von zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses zulässig.
Meldepflicht Bundesagentur für Arbeit
Weiterhin
muß
sich
der
Arbeitnehmer
unverzüglich
bei
der
Bundesagentur
für
Arbeit arbeitssuchend melden, üblicherweise
binnen
3
Tagen.
Wenn
der
Beendigungszeitpunkt
noch
weit
entfernt
ist,
reicht
es
aus,
wenn
die
Arbeitssuchendmeldung
spätestens
drei
Monate
vor
Beendigung
erfolgt. Sonst droht eine Sperrfrist.
Während des Arbeitsverhältnisses: Ausschlussfristen
Die
wohl
wichtigsten
Fristen
während
der
Dauer
des
Arbeitsverhältnisses
sind sogenannte Ausschlussfristen.
Aufgrund
einer
Regelung
im
Arbeitsvertrag,
eines
anzuwendenden
Tarifvertrages
oder
einer
Betriebsvereinbarung
müssen
Ansprüche
des
Arbeitnehmers
(wie
auch
des
Arbeitgebers)
üblicherweise
innerhalb
einer
bestimmten
Frist
geltend
gemacht werden.
Diese
Klausel
sehen
meist
vor,
daß
sehr
viel
kürzere
Fristen
gelten;
so
kann
es
sein,
daß
Ansprüche
bei
geltenden
Tarifverträgen
schon
binnen
eines
Monats
ab
Fälligkeit
schriftlich
geltend
gemacht
werden
müssen
und
etwaig
binnen
eines
weiteren Monats Klage zum Arbeitsgericht erhoben werden muß.
Wenn
eine
entsprechende
Frist
nur
im
Arbeitsvertrag
enthalten
ist,
müssen
die
Fristen
-
sowohl
für
die
schriftliche
Geltendmachung
als
auch
für
die
Klageerhebung - allerdings mindestens drei Monate betragen.
Kann man abgelaufene Fristen “retten”?
Gerade
die
in
Arbeitsverträgen
enthaltenen
Verfallklauseln
sollten
einer
kritischen
Überprüfung
unterzogen
werden.
Die
Rechtsprechung
ist
hier
sehr
arbeitnehmerfreundlich,
so
dass
viele
verwendete
Klauseln
rechtsunwirksam
sind;
die
Klausel
wird
sodann
gestrichen,
so
daß
die
Möglichkeit
bestehen
kann,
sämtliche
Ansprüche
rückwirkend
innerhalb
der
Verjährungsfrist
geltend
zu
machen.
Selbst
wenn
die
Arbeitsverträge
Ausschlussfristen
enthalten,
gelten
diese
Fristen
zwingend nicht für alle Ansprüche bis zur Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes!
Unwirksamkeit von Ausschlussfristen
Ob
Klauseln
unwirksam
sind,
kann
hier
nicht
pauschal
beantwortet
werden,
denn
hier
kommt
es
auf
den
Gesamtzusammenhang
im
Arbeitsvertrag,
aber
auch
jedes
einzelne
Wort
der
Klausel
an.
Auch
spielt
der
gesetzliche
MIndestlohnanspruch
eine Rolle. Sie sollten hier anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Folgen einer wirksamen Ausschlussfrist
Je
nach
Formulierung
der
Klausel
können
insbesondere
neben
Lohn-
und
Gehaltsansprüchen
Ihre
Überstundenansprüche,
Urlaubsgeld
und
Ihre
Ansprüche
auf Bezahlung des Urlaubs, Rückzahlung von Darlehen u.ä. entfallen.
Fazit:
Sie
sollten
in
jedem
Fall
Ihren
Arbeitsvertrag
kontrollieren,
ob
hier
Ausschlußfristen
enthalten
sind
und
diese
möglichst
beachten.
Sie
sollten
die
Klauseln
durch
einen
Rechtsanwalt
prüfen
lassen,
da
viele
Klauseln
unwirksam
sind. Hier kann sich ohne weiteres ergeben, daß Ihnen noch Ansprüche zustehen.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Wo gibt es Fristen ?
Fristen gibt es im Wesentlichen in zwei Bereichen, so
•
Fristen, die bereits während des laufenden Arbeitsverhältnissen
beachtet werden müssen,
•
Fristen im Zusammenhang mit der Kündigung, der Befristung und der
Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
B E R G E R T
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Stolperfallen im Arbeitsrecht - Risiko!
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